Häufige Fragen

Alles, was Du über Antrag und Vertrag wissen musst

Alle wichtigen Dokumente, wie unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen, das Beratungsprotokoll oder das Produktinformationsblatt, findest du hier.

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Beim Einzug in eine neue Wohnung musst Du als Mieter eine Mietkaution hinterlegen, meistens ist das eine große Menge Geld. Es dient Deinem Vermieter als Absicherung für eventuelle Schäden an der Wohnung, fehlt Dir aber auf dem Konto. Mit einer Mietkautionsbürgschaft, auch Mietbürgschaft oder Mietkautionsversicherung genannt, kannst Du dieses Geld behalten und ausgeben, wofür Du möchtest. Du gibst dem Vermieter einfach statt der sonst üblichen Barkaution unsere Bürgschaftsurkunde als Absicherung. Für die Bürgschaft zahlst du einen geringen jährlichen Beitrag.

Jetzt Beitrag berechnen

Ab wann und wie lange ist die Kautionsbürgschaft gültig?

Die Kautionsbürgschaft für die Mietkaution ist ab dem Ausstellungsdatum der Bürgschaftsurkunde gültig; sie endet, wenn die Kautionspflicht des Mieters vom Vermieter aufgehoben wird. Die Kautionspflicht des Mieters endet dann, wenn der Mietvertrag beendet ist und der Vermieter keine Ansprüche oder Forderungen mehr hat. Dann wird die Bürgschaftsurkunde mit Enthaftungserklärung (Unterschrift des Vermieters auf der Bürgschaft) einfach an uns zurückgesendet und es erfolgt eine taggenaue Abrechnung. Der Mieter bekommt den bereits gezahlten Jahresbeitrag dann also anteilig zurückerstattet. Alternativ kann der Mieter den Vertrag jederzeit kündigen, indem er uns die Bürgschaft mit Enthaftungserklärung zurücksendet und beim Vermieter eine andere Sicherheit hinterlegt.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Nein, die Bürgschaftsurkunde kann jederzeit an kautionsfuchs.de zurückgesandt und die Bürgschaft damit gekündigt werden. Dann erfolgt eine taggenaue Abrechnung, d.h. der Mieter bekommt den bereits gezahlten Jahresbeitrag anteilig zurückgezahlt. Bei Fortführung des Mietverhältnisses muss der Vermieter dann statt der Bürgschaft eine andere Mietsicherheit (Barkaution, Sparbuch etc.) in gleicher Höhe erhalten.

Der Mieter hat bereits eine Kautionsbürgschaft und möchte umziehen. Was ist bei einem Wohnungswechsel zu beachten?

Nachdem der Mieter die Wohnung gekündigt hat, händigt der Vermieter ihm die Bürgschaftsurkunde mitsamt Enthaftungserklärung (Unterschrift auf der Bürgschaft) aus. Der Mieter schickt die Bürgschaftsurkunde an kautionsfuchs.de zurück und der Vertrag wird taggenau abgerechnet. Für die neue Wohnung steht dem Mieter kautionsfuchs.de wieder zur Verfügung.

Was kostet die Bürgschaft und wann wird der Beitrag abgebucht?

Die Gebühren für unsere Mietkautionsbürgschaft betragen 4,5 Prozent der Kautionssumme. Der Mindestbeitrag liegt bei 50 Euro pro Jahr. Neben dem Jahresbeitrag entstehen keine weiteren Kosten, also keine Bearbeitungs- oder Abschlussgebühren. Bei einer Kautionssumme von z.B. 1.500 Euro beträgt der Jahresbeitrag demnach nur 67,50 Euro. Der Beitrag wird jährlich von dem von Dir angegebenen Konto abgebucht. Der erste Jahresbeitrag wird unmittelbar mit der Ausstellung der Bürgschaftsurkunde fällig und innerhalb von 14 Tagen nach deiner Antragstellung abgebucht.


Wird der Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen, erfolgt eine vollständige Erstattung des bereits abgebuchten Betrages. Erfolgt eine klassische Kündigung außerhalb der Widerrufsfrist wird nur der Zeitraum berechnet, in dem Du die Bürgschaft genutzt hat, also bis zu dem Tag, zu dem uns die Bürgschaftsurkunde zurückgesendet wurde.

Der Vermieter weigert sich, die Kautionsbürgschaft anzuerkennen. Was kann der Mieter tun?

Das Produkt der Mietkautionsversicherung bzw. Mietkautionsbürgschaft gibt es in Deutschland schon seit einigen Jahren und ist bereits bei vielen Vermietern als Sicherheit akzeptiert und anerkannt. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass Dein Vermieter das Produkt noch nicht kennt oder nicht weiß, dass eine Mietkautionsbürgschaft auch für ihn viele Vorteile hat. Für diesen Fall stellen wir Dir die Vermieter-Broschüre zur Verfügung, die Du ihm aushändigen kannst. Hier sind noch mal alle Vorteile für Vermieter genau aufgelistet. Gerne sprechen auch wir mit dem aktuellen oder neuen Vermieter. Ruf doch einfach bei uns an (0800-0122334) oder schreib und eine E-Mail an info@kautionsfuchs.de.

Sollte der Vermieter die Kautionsbürgschaft trotzdem nicht als Sicherheit anerkennen, sendet der Mieter die Urkunde einfach innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Urkunde (Druckdatum) an kautionsfuchs.de zurück. Natürlich werden die bereits abgebuchten Gebühren in voller Höhe erstattet.

Was passiert, wenn die Mietkaution vom Vermieter beim Auszug eingefordert wird?

Bei unserer Bürgschaft handelt es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern, d.h. wir verzichten auf die Einrede der Anfechtung und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB). Das bedeutet konkret: Stellt der Vermieter aufgrund von während des Mietverhältnisses entstandenen Schäden an der Mietsache oder finanziellen Schäden Forderungen an den Bürgen, wird er nach der zweiwöchigen Widerspruchsfrist des Mieters sofort ausgezahlt. Der ausgezahlte Betrag wird im Anschluss wiederum dem Mieter in Rechnung gestellt, eine Rückzahlung in Raten ist natürlich möglich.

Wie funktioniert der Antrag?

Der Mieter hat die Möglichkeit, bequem online einen Antrag auf Abschluss einer Kautionsbürgschaft zu stellen. Hierzu benötigen wir nur wenige Angaben, um auch gleich online die Bonität prüfen zu können. Dies erfolgt innerhalb weniger Sekunden. Bei einem positiven Ergebnis wird die Urkunde innerhalb von 1-2 Werktagen von uns versandt und kann dem Vermieter übergeben werden.

Kann eine bereits geleistete Mietkaution (Sparbuch, Barkaution, Bankbürgschaft usw.) in eine Kautionsbürgschaft vom Kautionsfuchs umgewandelt werden?

Leider ist dies nicht mehr möglich. Wir empfehlen in dieser Situation den Anbieter kautionsfrei.de

Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?

Für die Mietkautionsversicherung benötigen wir von Dir keine Unterlagen, sondern nur die abgefragten Angaben unseres Onlineantrags. Diese umfassen einige wenige persönliche Angaben sowie Angaben zum Vermieter, der Wohnung und die Bankdaten zur Abbuchung des Beitrags. Die meisten dieser Angaben findest Du in Deinem Mietvertrag.

Kann ich im Antrag einen Vertreter für den Vermieter angeben? (Hausverwaltung o.ä.)?

Im Schadenfall ist immer der Eigentümer der Anspruchsteller. Daher wird die Angabe des Vermieters bevorzugt. Werden aber im Mietvertrag nur die Kontaktdaten der Hausverwaltung genannt, kann auch diese im Bürgschaftsantrag angegeben werden.

Wer und was ist kautionsfuchs.de?

Mit dem Produkt „kautionsfuchs.de“ hat sich die plusForta GmbH auf den Service für bargeldlose Kautionsbürgschaften spezialisiert. Hinter kautionsfuchs.de steht als Bürgschaftsgeber und Versicherer die Württembergische Versicherung AG.

Wie sicher sind meine Daten?

Wir achten auf den maximalen Schutz vor Datenmissbrauch. Bei der Bonitätsprüfung ist für kautionsfuchs.de nur das Ergebnis ersichtlich; wir haben keinen Einblick auf Details der Prüfung. Ein Zugriff auf sensible Daten ist technisch unmöglich. Ausschließlich der Versicherungspartner von kautionsfuchs.de, die Württembergische Versicherung AG, erhält die für seine Arbeit relevanten und notwendigen Daten. Zur sicheren Übermittlung Deiner Daten wird das SSL-Verschlüsselungsprotokoll verwendet.

Zahle ich mit dem Beitrag meine Mietkaution ab?

Nein, es handelt sich hierbei nicht um eine Finanzierung oder einen Kredit. Die Mietkautionsbürgschaft ist wie eine Versicherung zu werten – kautionsfuchs.de sichert Deine Mietkaution bei Deinem Vermieter ab. Für diese Absicherung ist ein Beitrag zu zahlen, der jährlich fällig wird. Dafür kannst Du Dir die Barkaution sparen und bleibst finanziell flexibel.

Was ist eigentlich eine Mietkautionsbürgschaft genau?

Über folgende Themen erfährst Du mehr in unserem Ratgeber: Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft? Sind Mietkautionsbürgschaft und Mietkautionsversicherung dasselbe? Eignet sich eine Mietkautionsbürgschaft überhaupt für mich? u.v.m.