WIN-WIN-SITUATION: Der Vermieter ist sicher, der Mieter muss keine drei Nettokaltmieten Mietkaution hinterlegen.
Was passiert im Schadensfall? Gibt es eine Prüfung? Was passiert, wenn der Mieter die Forderung nicht akzeptiert? Die Bürgschaft vom Kautionsfuchs ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern. Der Vermieter meldet also dem Versicherer am Ende des Mietverhältnisses lediglich den Schaden und wird sofort ausgezahlt. Die Erlaubnis oder das Einverständnis des Mieters sind für die Auszahlung bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht nötig. Bürokratische Hindernisse gibt es keine. Die einzige Möglichkeit des Mieters, gegen die Forderung des Vermieters vorzugehen ist, wenn er beweisen kann, dass er den geforderten Schaden schon bezahlt bzw. beglichen hat. Aus diesem Grund wird von Vermietern vor allem diese Art der Bürgschaft gern und häufig akzeptiert. Stellt der Vermieter keine Forderungen, schickt er die Urkunde an den Mieter zurück. Alles erledigt.
Hinter der Mietkautionsbürgschaft / Mietkautionsversicherung von Kautionsfuchs steht die Württembergische Versicherung AG. Sie steht für jahrzehntelange Erfahrung und ist bekannt als „Fels in der Brandung“.
Unsere Mietkautionsbürgschaft bietet Vermietern denselben Schutz (§ 551 BGB) wie eine Barkaution oder eine Bankbürgschaft. Statt einer Bank ist der Bürge eine Versicherung und anstelle von Bargeld erhält der Vermieter die Bürgschaftsurkunde der Württembergischen Versicherung AG. Diese bürgt im Schadensfall.
Die Zustimmung des Vermieters vorausgesetzt, schließt der Mieter unsere Mietkautionsbürgschaft ab. Anschließend bekommt der Vermieter die Bürgschaftsurkunde und kann seinem Mieter die Barkaution auszahlen.
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